Reiserücktritts-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, ist dies nicht nur bedauerlich, sondern leider auch mit Kosten versehen. Wenn wir das Zimmer nicht weitervermieten können, müssen wir Ihnen Ihre nicht angetretene Reise in Rechnung stellen; auch verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise müssen wir Ihnen berechnen.

Unser Tipp:  Sichern Sie sich mit einer Reiserücktritts-Versicherung ab!


Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts beispielsweise wegen einer Erkrankung, einem Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners, der ERV (Europäischen Reiseversicherung).